Fördercheck

Staat begleitet den Mittelstand auf dem Weg in die digitale Zukunft.

Sie sind Freiberufler, ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks und wollen Ihre Prozesse digitalisieren? Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren, scheuen aber den formellen Aufwand? Dann sollten Sie unbedingt einen Antrag stellen. Anhand Ihrer eingegebenen Informationen, werden wir die Förderfähigkeit Ihres IT-Vorhabens überprüfen.

Mit drei Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse”, „Digitale Markterschließung” und IT-Sicherheit” unterstützen Sie viele Förderprogramme wie go-digital nicht nur bei der Optimierung von Prozessen und der Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung, sondern finanzieren auch Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.

Neben dem Förderprogramm "go digital", existieren viele weiteren Förderprogramme. Dazu gehört zum Beispiel das neue Förderprogramm "Digital jetzt"!

Das BMWi hat beispielsweise im Rahmen vom Förderprogramm "go digital" eine Reihe von kompetenten Beratungsunternehmen autorisiert, die Sie bei der Suche nach individuellen Lösungen für Ihren Online-Handel, die Digitalisierung Ihres Geschäftsalltags und den steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung unterstützen. Die Beratungsunternehmen übernehmen meistens auch die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.

Wie funktioniert die Förderung?

Innerhalb von maximal zwei Tagen nach Ihrer Antragstellung erhalten Sie das Ergebnis per E-Mail zugeschickt. Bei einem positiven Ergebnis, erhalten Sie die Kontaktdaten einer IT-Firma aus Ihrer Umgebung, die dann mit Ihnen den endgültigen Antrag auf die staatliche Förderung stellt.

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnt die Beratungsleistung und Umsetzung. Nach einer Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten erstellt das IT-Unternehmen eine Rechnung über die Eigenbeteiligung sowie einen Verwendungsnachweis.

Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises wird dem IT-Unternehmen der Zuschuss ausgezahlt und Ihnen eine entsprechende De-minimis-Bescheinigung ausgestellt.

Wie oft kann ein Förderantrag für ein Unternehmen gestellt werden?

Je nach Förderprogramm kann das begünstigtes Unternehmen ein Jahr nach Beendigung der Förderung (Zeitpunkt ist die Bestätigung des Verwendungsnachweises) eine erneute Förderung nach dieser Richtlinie beantragen lassen.

Was ist die De-minimis-Regelung?

Bei der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm angegeben werden.

(Rechtsgrundlage VO (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen. (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S 1)).

Voraussetzungen

Es können Freiberufler und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial beraten werden, die

  1. nicht mehr als 499 Mitarbeiter (auf Vollzeitäquivalente bezogen) beschäftigen,
  2. im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme
  3. von höchstens 20 Millionen Euro haben und
  4. eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.

Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und darf zusammen mit seinen „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die zuvor genannten Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten.

Die Regelung zu den „Partnerschaften“ bzw. „verbundenen Unternehmen“ lauten für viele Förderprogramme laut Richtlinie: Eigenständig und somit völlig unabhängig oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit Minderheitsbeteiligungen (unter 25 %); (gemäß der Definition nach Anhang I Artikel 3 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014; ABl. EU Nr. L 187 vom 26.6.2014).

Was wird gefördert?

Viele Förderprogramme wie go-digital fördern gezielte Beratungs- und Umsetzungsleistungen in wichtigen Bereichen. Es ist beispielsweise möglich die Erstellung einer Website oder eines Onlineshops fördern zu lassen.

Modul "Digitale Markterschließung"

Was genau kann im Modul 2 „Digitale Markterschließung“ gefördert werden? Welches Ziel wird verfolgt?

Gefördert werden folgende Inhalte:

  • Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
  • Aufbau einer professionellen Internetpräsenz zur Vermarktung
  • Einführung eines eigenen Online-Shops oder Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, sowie auch Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
  • nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren

Ziel: Unterstützung der Vermarktung, Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen

Modul "Digitale Geschäftsprozesse"

Was genau kann im Modul 3 „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ gefördert werden? Welches Ziel wird verfolgt?

Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.

In Abhängigkeit vom Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens können bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen erfolgen: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren

Ziel: möglichst durchgängige Digitalisierung von Arbeitsabläufen im Unternehmen

Modul "IT-Sicherheit"

Was genau kann im Modul 1 „IT-Sicherheit“ gefördert werden? Welches Ziel wird verfolgt?

  • Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
  • Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen

Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen.

Antragsformular

    Stellen Sie hier den Antrag

    Frage 1 von 7 Gehört Ihr Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks?
    Frage 2 von 7 Wie viele Mitarbeiter beschäftigen Sie?
    Frage 3 von 7 Wie hoch war der Jahresumsatz Ihres Unternehmens im letzten Jahr?
    Frage 4 von 7 Seit wann besteht Ihr Unternehmen am Markt?
    Frage 5 von 7 Um welche Art von Unternehmen handelt es sich?
    Frage 6 von 7 Für welche Art von IT-Projekt interessieren Sie sich?
    Frage 7 von 7 In welcher Branche sind Sie tätig?


    Auswertung

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