Der Gesetzgeber hat mit einer neuen Gesetzesänderung,die am 13.10.2017 in Kraft getreten ist, nun die sogenannte Störerhaftung für WLAN-Betreiber überwiegendabgeschafft. Unternehmer und Privatpersonen, die ihrWLAN anderen Personen frei zur Verfügung stellen, haftendaher nicht mehr für rechtswidriges Verhalten derjeweiligen Internetnutzer. Bisher konnten Rechteinhaberunter bestimmten Umständen die WLAN-Betreiber aufUnterlassung einer Rechtsverletzung und Erstattung derAnwaltskosten in Anspruch nehmen. So mussten Anbietervon ungesicherten WLAN-Netzen in der Vergangenheit fürUrheberrechtsverletzungen, die über ihr WLAN-Netzbegangen wurden, z.B. im Rahmen von illegalemFilesharing, geradestehen.